Hilfspolizisten dürfen Waffen tragen
Im Kanton Luzern sollen Hilfspolizisten nicht nur im Verkehr Dienst leisten dürfen, sondern neu etwa auch beim Transport von Gefangenen oder im Objektschutz. Neu sollen sie zudem eine Waffe tragen können.
Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag nach erster Lesung das revidierte Polizeigesetz mit 90 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Es passt das bisherige Gesetz an die heutigen Bedürfnisse der Polizei und an die gestiegenen rechtlichen Anforderungen an.
Mehr im WB vom Dienstag.
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