Luzerner Notare müssen nicht mehr im Kanton wohnen
Im Kanton Luzern tätige Notarinnen und Notare müssen nicht mehr im Kanton selbst wohnen. Künftig genügt ein Wohnsitz in der Schweiz. Der Kantonsrat hat am Montagnachmittag das Beurkundungsgesetz nach erster Lesung mit 108 zu 0 Stimmen angepasst.
Grund für die Neuerung sind Urteile des Bundesgerichts zur Wohnsitzpflicht von Notarinnen und Notaren. Luzern hatte in der Folge die Wohnsitzpflicht bereits gelockert und lässt auch Beurkundungspersonen zu, die in "angemessener Distanz" zum Kanton Luzern wohnen.
Anpassungen gibt es mit der Gesetzesänderung auch bei den Gebühren, wobei der sich am finanziellen Wert eines Geschäfts orientierende Tarif nicht abgeschafft wird. Würde ein reiner Stundentarif eingeführt, würden sich Geschäfte mit einem geringen finanziellen Wert übermässig verteuern, waren sich Regierung und Parlament einig. Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher sagte im Kantonsrat, die Tarife der Luzerner Notare lägen schweizweit gesehen im Mittelfeld. (sda/swe)
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