Kantonalbank kann Hauptsitz in Luzern aufstocken

Die Luzerner Kantonalbank darf ihren Hauptsitz aufstocken. Das Stadtluzerner Stimmvolk hat am Sonntag die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt. Diese beinhaltete neben der Bestimmung zum Bankgebäude 20 weitere Änderungen. Zudem kann die Reformierte Kirche im Würzenbachquartier Wohnungen bauen.
 

Die Stimmberechtigten haben die Teilrevision der BZO mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,9 Prozent gutgeheissen (17'610 Ja- gegen 5588 Nein-Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 49,8 Prozent. Auch die zweite Vorlage mit der Anpassung im Bereich Würzenbachmatte wurde angenommen.

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