Kantonalbank kann Hauptsitz in Luzern aufstocken
Die Luzerner Kantonalbank darf ihren Hauptsitz aufstocken. Das Stadtluzerner Stimmvolk hat am Sonntag die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt. Diese beinhaltete neben der Bestimmung zum Bankgebäude 20 weitere Änderungen. Zudem kann die Reformierte Kirche im Würzenbachquartier Wohnungen bauen.