Kommission weist Reformpapier zurück

Der Luzerner Regierungsrat kommt mit seinem forschen Tempo bei der Aufgaben- und Finanzreform 18 bei der vorberatenden Kommission des Kantonsrats schlecht an. Diese verlangt, dass die Vorlage zurückgewiesen wird und mit der Steuergesetzrevision 2020 in einem Mantelerlass zusammengefasst wird.

Stephan Weber

Mit der Aufgaben- und Finanzreform 18 soll der Kanton von den Gemeinden bei der Finanzierung der Volksschule und des Wasserbaus jährliche Aufwendungen von 200 Millionen Franken übernehmen.

Im Gegenzug sollen die Gemeinden bei gewissen Aufgaben den Kanton entlasten. Damit die Reform eine ausgeglichene Bilanz hat, werden in ihr auch die Änderungen, die sich durch die Steuer- und AHV-Vorlage des Bundes (STAF) und der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 ergeben, eingerechnet.

Die vorberatende Kommission teilte am Freitag mit, dass sie die Verknüpfung der Aufgaben- und Finanzreform mit den Steuergesetzrevisionen als Risiko anschaue. Der Regierungsrat solle deswegen die beiden kantonalen Vorlagen in einem Mantelerlass zusammenfassen. Die Aufgaben- und Finanzreform 18 solle erst behandelt werden, wenn Klarheit über die Erträge aus den Steuergesetzrevisionen herrsche.

Minderheit will zügige Umsetzung

Eine Minderheit der Kommission möchte, wie die Regierung, die Aufgaben- und Finanzreform zügig umsetzen. Sie weist darauf hin, dass dem Kanton ab 2020 20 Millionen Franken fehlen könnten, wenn das Reformwerk aufgeschoben werde.

Das Parlament wird im Dezember über die Rückweisung der Aufgaben- und Finanzreform entscheiden. Der Regierungsrat wollte, dass die erste Lesung noch in diesem Jahr stattfindet und dass die Stimmberechtigten im Mai 2019 über die Reform befinden.

Dann wird auf eidgenössischer Ebene auch über die STAF abgestimmt. Die Steuergesetzrevision 2020 soll im Juni 2019 vom Luzerner Kantonsrat zu Ende beraten werden.

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