Zwangsernährung ist keine Pflicht

Der Kantonsrat genehmigte am Montag nach der zweiten Lesung das neue Justizvollzugsgesetz mit 104 zu 0 Stimmen. Das Gesetz regelt unter anderem, wie mit Häftlingen im Hungerstreik umgegangen werden muss.

Symbolbild pixelio.de
Monika Wüest

Heute gibt es im Kanton Luzern zum Umgang mit Hungerstreikenden, die durch ihre Nahrungsverweigerung in eine lebensbedrohende Lage geraten sind, keine expliziten gesetzlichen Bestimmungen, sondern nur eine interne Regelung. Diese Praxis wird nun im Gesetz verankert und war im Kantonsrat unbestritten.

Die Pflicht, das Leben des Hungernden mit einer Zwangsernährung zu retten, entfällt, solange der Häftling im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Hat der Häftling in einer Patientenverfügung eine Zwangsernährung ausdrücklich abgelehnt, muss dies respektiert werden.

Mehr im WB vom Dienstag.

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