Verwaltungspersonal muss länger arbeiten
Im Gegenzug erhalten Mitarbeiter bis 59 Jahre fünf zusätzliche Ferientage, Mitarbeiter ab 60 drei zusätzliche Ferientage. Dies teilte die Luzerner Regierung am Montag mit.
Für Lehrpersonen an den Volksschulen und den kantonalen Schulen der Sekundarstufe I und II erhöht sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um eine Lektion. Dies bedeutet, dass die Lehrerinnen und Lehrer ab dem 1. August entweder eine Lektion mehr unterrichten oder eine entsprechende Lohnreduktion hinnehmen müssen.
Bei den Dozenten der Fachhochschulen wird die wöchentliche Lehrverpflichtung um eine Lektion heraufgesetzt. Der Ferienanspruch beträgt neu fünf Wochen.
Zudem gelten für alle Staatsangestellten neu der Nachmittag des Schmutzigen Donnerstags und des Güdismontags, der Morgen des 24. und des 31. Dezembers sowie das Patroziniumsfest der Kirchgemeinde des Arbeitsorts ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr als arbeitsfreie Tage.
Mit diesen Massnahmen würden die Staatsangestellten jährlich 20 Millionen Franken zum Konsolidierungsprogramm 2017 beitragen, hält die Regierung fest.
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