Steuerabzug für Fahrkosten wird im Kanton Luzern nicht begrenzt
Wer zwischen Wohn- und Arbeitsort pendelt, kann dafür im Kanton Luzern maximal 6000 Franken von den Steuern abziehen. Bei der Bundessteuer beträgt die Maximalbegrenzung 3000 Franken. Es gelte, den Fahrkostenabzug zu harmonisieren, argumentierte die Motionärin. Dies würde zu mehr Steuergerechtigkeit führen und den Umstieg auf den öV fördern.
Der Trend von längeren Arbeitswegen könnte eingedämmt werden. Um eine Ungleichbehandlung zwischen Stadt- und Landbevölkerung zu verhindern, sei sie auch für Ausnahmeregelungen offen, sagte Schmutz.
Laut der Regierung würde die Anpassung für Kanton und Gemeinden je über 8 Millionen Franken Mehreinnahmen bedeuten. Die Regierung lehnte die Motion aber ab, da der Kantonsrat den aktuellen Fahrkostenabzug erst vor rund einem Jahr nicht habe antasten wollen.
Im Klimabericht aufnehmen
Regierungspräsident Reto Wyss (CVP) sagte zudem, der in der Ausarbeitung befindende Klimabericht der Regierung dürfte Einfluss auf die Mobilität haben. Er sprach sich zudem gegen Einzelfalllösungen aus, da diese im Steuerwesen wenig sinnvoll seien.
Die GLP unterstützte das Anliegen, Subventionen fürs Autofahren könne sich der Kanton nicht leisten, sagte die Fraktionssprecherin. Die SP unterstützte die Motion ebenfalls, Jörg Meyer (SP, Adligenswil) forderte allerdings eine Umwandlung in ein Postulat, mit dem verbindlichen Auftrag an die Regierung, den Abzug spätestens beim Klimabericht zu prüfen. Der Rat wandelte die Motion in ein Postulat um, lehnte dieses dann aber ab.
Zweifel am bestehenden System äusserte zwar auch André Marti (FDP, Willisau). Das Pendeln sei zu attraktiv. In Zukunft gelte es, Wohnen und Arbeiten am gleichen Ort anzustreben. Aber eine gleichmässige Begrenzung werde dem Anliegen nicht gerecht, da das ÖV-Angebot nicht in allen Gebieten gleich gut sei. Eine sinnvoll lenkende Massnahme sei im Zusammenhang mit dem Klimabericht zu entwickeln.
Die SVP lehnte den Vorstoss ab, sie nannte ihn eine Steuererhöhung. Auch die CVP sagte nein, es gehe gar nicht um eine Harmonisierung, da es in den verschiedenen Kantonen keine einheitliche Regelung gebe. (sda/swe)
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