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Revidiertes Jagdgesetz verabschiedet

Der Kanton Luzern erhält künftig die Hälfte der Erträge aus dem Jagdpachtzins und der Jagdpassgebühren, die Gemeinden bekommen die andere Hälfte. Der Kantonsrat hat das totalrevidierte Jagdgesetz nach zweiter Lesung mit 111 zu 0 Stimmen beschlossen.

Bislang hatte der Kanton nur einen Drittel dieser Zinsen erhalten. Mit seiner Forderung, den Kantonsanteil auf zwei Drittel zu erhöhen, war der Regierungsrat aber in der ersten Lesung gescheitert. Die neue hälftige Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde vom Parlament in der zweiten Lesung vom Montag stillschweigend bestätigt.

 

Mehr im WB vom Dienstag.

 


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