Regierung will an Dringlichkeitsregelung nicht rütteln
Dieser schlug dem Regierungsrat mit einer Motion eine Änderung des Kantonsratsgesetzes (KRG) vor, wonach erstens die Dringlichkeit einer Motion oder eines Postulates neu noch von der Mehrheit der stimmenden Ratsmitglieder und zweitens die Dringlichkeit einer Anfrage neu noch von einem Drittel der stimmenden Ratsmitglieder unterstützt werden muss.
Aktuell sieht das Luzerner Kantonsratsgesetz vor, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmenden Ratsmitglieder notwendig ist, um einen parlamentarischen Vorstoss für dringlich zu erklären. Unabhängig davon, ob es sich um eine Motion, ein Postulat oder um eine Anfrage handelt. (sda)
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