Regierung hält an zwei Fremdsprachen fest
Ursprünglich hatte der Regierungsrat das Volksbegehren für ungültig erklären wollen, weil es gegen übergeordnetes Recht verstosse. Der Kantonsrat entschied aber im Dezember 2015 zu Gunsten der Initiative und beauftragte die Regierung, politisch Stellung zu nehmen.
Wie zu erwarten, lehnt der Regierungsrat das Volksbegehren ab. Er strebe eine Harmonisierung des Schulwesens an und keine Luzerner Insellösung, teilte er am Montag mit. Der Lehrplan 21 könnte bei einer Annahm der Initiative in einem wichtigen Punkt nicht umgesetzt werden. Die Initiative gehe auf Kosten der Kinder, die gegenüber ihren Kollegen in den anderen Kantonen benachteiligt würden.
Mehr im WB vom Dienstag.
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