Parlament bekennt sich zur Berglandwirtschaft
Im Kanton Luzern werden neu mehr Bergbauernbetriebe als Gewerbebetriebe gelten. Der Kantonsrat hat die Gewerbegrenze am Montag von bislang 0.8 Standardarbeitskraft auf 0.6 gesenkt.
Mit der Senkung auf 0.6 Standardarbeitskraft erreichen neu 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe die Gewerbegrenze. Fast 270 Betriebe oder 17 Prozent bleiben weiterhin darunter.
Mit der Herabsetzung der Grenze dürfte sich der Strukturwandel in der Berglandwirtschaft verlangsamen. Auch dürften mehr Bauten und Anlagen im Berggebiet zu Wohnzwecken und für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe bewilligt werden.
Mehr im WB vom Dienstag.
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