Papierrechnungsgebühr : Regierung krebst zurück
Die Luzerner Kantonsregierung nimmt den Entscheid zurück, auf Papierrechnungen bei den Verkehrssteuern vom Strassenverkehrsamt eine Gebühr von 1,50 Franken zu erheben. Das Kantonsgericht hatte zuvor die Einsprache eines Autobesitzers gutgeheissen.
Der Kanton habe die Gebühr zu Unrecht erhoben, hielt das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hebe die Massnahme auf, teilte die Regierung daraufhin mit. "Bereits bezahlte Gebühren für die Verkehrssteuerrechnung werden in der nächsten Steuerperiode gutgeschrieben", wird Regierungsrat Paul Winiker zitiert. (sda)
Mehr im WB vom Freitag.
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