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Mehr Kompetenzen für Einzelrichter

Im Kanton Luzern werden erstinstanzliche Urteile künftig häufiger von einem Einzelrichter gefällt. Der Kantonsrat hat die Einzelrichterkompetenz erweitert, ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit aber weniger weit gegangen als vom Regierungsrat beantragt.  

Stefan Calivers, Redaktor

Künftig werden in all jenen Fällen Richter allein ein Urteil sprechen, in denen der Staatsanwalt eine Strafe von höchstens einem Jahr fordert. Der Kantonsrat hat am Dienstag nach erster Lesung die Änderung m Justizgesetz mit 90 zu 22 Stimmen gutgeheissen.

 

Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass Einzelrichter neu in Verfahren alleine urteilen, wenn die beantragte Strafe unter zwei Jahren liege. Ziel der Regierung ist es, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und somit Geld zu sparen, indem weniger oft ein Dreigremium mit Fällen betraut wird.

 


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