Luzerner Parlamentskommission will auch Kulturinstitutionen fördern
Mit der Ende August vorgelegten Änderung des Kulturförderungsgesetzes will die Regierung die Gemeinden künftig dazu verpflichten, kulturelle Projekte von regionaler Bedeutung zu fördern. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton mit einem "Kulturfranken" daran. Die Finanzierung von Kulturhäusern dagegen will die Regierung den Gemeinden überlassen. Damit erntete sie Kritik von verschiedenen Seiten.
Und nun meldet sich auch die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) kritisch zu Wort. Sie verlangt vom Regierungsrat, die Projekt- und Strukturförderung als Gesamtpaket für die politische Beratung auszuarbeiten, wie sie am Montag mitteilte.
Die Botschaft ist aus Sicht der EBKK ohne Regelung der Strukturförderung "unvollständig", mit grosser Mehrheit beantragt sie deshalb, diese zurückzuweisen.
"Elementare Wichtigkeit"
Die Strukturförderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen wie etwa Festival oder Kulturlokale, von denen es im Kanton rund 30 gibt, sei als Ergänzung zur Projektförderung von "elementarer Wichtigkeit", lautet die geschlossene Auffassung der EBKK.
Eine von der Regierung eingesetzte Arbeits- und Steuerungsgruppe habe vertiefte Abklärungen für eine kantonale Beteiligung bei der Strukturförderung vorgenommen und einen Vorschlag unterbreitet, welcher eine breite Abstützung in den Regionen fand, schreibt die Kommission.
Die Regierung sei jedoch zum Schluss gekommen, dass kantonale Strukturbeiträge der bestehenden und bewährten Aufgabenteilung in der Kulturförderung widersprächen. Nach ihrer Einschätzung sollten die Gemeinden und Regionen weiterhin für die Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung zuständig bleiben.
Die Kommission bedaure dies sehr, hält sie fest und fügt an: "Lag doch von der Regierung eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppe eine fortgeschrittene Lösung auf dem Tisch."
Das Geschäft wird voraussichtlich an der November-Session Ende Monat im Kantonsrat behandelt. (sda)
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