Keine Totalrevision des Steuergesetzes
Der Luzerner Regierungsrat will keine Totalrevision des Steuergesetzes. Wie er zu einer Motion aus dem Kantonsrat schreibt, will er auf 2020 das Steuergesetz lediglich an die zu erwartende Steuerrevision des Bundes anpassen.
Bei der Steuerrevision des Bundes handelt es sich um die Steuervorlage 17, dem Nachfolgeprojekt der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Im Anschluss an diese wolle er für die Gewinn-, Kapital-, Einkommens- und Vermögenssteuer Umsetzungs- und Begleitmassnahmen vorschlagen, schreibt der Regierungsrat. Unter dem Strich dürften diese Massnahmen zu massvollen Mehrerträgen führen. Überprüft werden sollen auch der Eigenbetreuungs- und der Fahrkostenabzug sowie unter Umständen auch die Dividendenbesteuerung.
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