Kantonsrat regelt Umgang mit Patientendaten neu
Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie wird mit der Gesetzesrevision von 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert. Diese Neuerung wurde von allen Fraktionen unterstützt.
Wenn ein öffentliches Organ Unterlagen nicht mehr benötigt, bietet es diese in der Regel nach zehn Jahren Aufbewahrung dem Staatsarchiv zur Übernahme an. Einer solchen Anbietepflicht unterstehen Organisationen, die kantonale Aufgaben erfüllen. Darunter fallen auch die Luzerner Psychiatrie und das Luzerner Kantonsspital. Gleichzeitig unterstehen Ärzte und Hilfspersonal aber einer Schweigepflicht bezüglich Patientendaten.
Mit der Revision sollte diese widersprüchliche und unklare Rechtslage zur Archivierung von Behandlungsdokumentationen beseitigt werden. Die vom Regierungsrat vorgelegte Lösung war aber im Kantonsrat nicht unumstritten. (sda)
Mehr im WB vom Freitag.
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