Kantonsrat legte neue Freigrenze fest
Das Parlament musste das Planungs- und Baugesetz anpassen, weil der Bund die erst auf Anfang 2018 in Kraft gesetzten Regeln für die Mehrwertabgabe nicht akzeptierte und ein Einzonungsmoratorium verfügte. Die Revision passierte am Montag nach zweiter Lesung mit 114 zu 0 Stimmen. Sie tritt voraussichtlich am 1. Dezember in Kraft.
Luzern hatte ursprünglich festgelegt, dass auf Mehrwerten von unter 100'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden muss. In der ersten Lesung im Juni war sich der Rat nicht sicher, auf welches Niveau die Freigrenze gesenkt werden müsse. Der Regierungsrat plädierte für 50'000 Franken. Die Ratslinke hielt auch diese Limite für nicht bundesrechtskonform und machte sich für 30'000 Franken stark.
Der im Frühling neu gewählte Baudirektor Fabian Peter sagte bei seinem ersten Auftritt als Regierungsrat im Kantonsrat, der Bund akzeptiere die Grenze von 50'000 Franken und werde das Einzonungzonungsmoratorium aufheben. (sda)
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