Kantonsrat legt Grundangebot für Spitäler im Gesetz fest

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) muss an seinen drei Standorten eine genau definierte Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Passus ins Spitalgesetz aufgenommen.
×
6 Wochen für nur CHF 15.–
Jetzt bestellen und testen- E-Paper «Willisauer Bote»
- Unlimitierter Zugang
- Zugang zum digitalen Archiv
- Freie Nutzung der WB-App
Sie haben bereits ein Abo ?
Zur Anmeldung
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung