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Kantonalbank kann Hauptsitz in Luzern aufstocken

Die Luzerner Kantonalbank darf ihren Hauptsitz aufstocken. Das Stadtluzerner Stimmvolk hat am Sonntag die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt. Diese beinhaltete neben der Bestimmung zum Bankgebäude 20 weitere Änderungen. Zudem kann die Reformierte Kirche im Würzenbachquartier Wohnungen bauen.  

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