Skip to main content Skip to page footer

Kanton zieht die Schraube an bei Härtefallgesuchen

Der Luzerner Regierungsrat will dem Missbrauch beim Bezug von Corona-Härtefallhilfen vorbeugen. Er hat daher die Verordnung angepasst und schliesst künftig Unternehmen aus, bei denen es zu steuerlichen Unregelmässigkeiten gekommen ist.  

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren