Gemeindeversammlungen dürfen weiterhin einbürgern
Nach Ansicht der Motionärin bürgern Kommissionen fairer ein als Gemeindeversammlungen. Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen würden für die Gesuchstellerinnen und -steller die Gefahr bergen, diskriminiert zu werden. Auch dauerten die Verfahren oft zu lange.
Inge Lichtsteiner (Mitte, Egolzwil) betonte dagegen die Gemeindeautonomie. Es brauche kein Diktat von oben, sagte sie. Mario Bucher (SVP, Emmen) erklärte, es wäre falsch, wenn kleinen Gemeinden mit nur wenig Einbürgerungsgesuchen eine Kommission aufgebrummt werde.
Es gehe um elementare Rechte die über der Gemeindeautonomie stehen würden, hielt Gian Waldvogel (Grüne, Luzern) dagegen. Auch Mario Cozzio (GLP, Sursee) wollte keine Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen mehr. Willkürliche Entscheide müssten verhindert werden, Gesuchsteller sollten sich nicht exponieren müssen, sagte er.
Keinen Handlungsbedarf
Die Regierung lehnte die Motion ab. Es gebe keinen Handlungsbedarf, sagte Regierungsrat Paul Winiker (SVP). Seit über zehn Jahren seien im Kanton Luzern keine Beschwerden mehr gegen ablehnende Beschlüsse von Gemeindeversammlung erhoben worden. Das Verfahren sei fair und wilkürfrei.
Nachdem Nicht-Einbürgerungen in Urnenabstimmungen in Emmen vom Bundesgericht 2003 für verfassungswidrig erklärt worden waren, setzte der Kanton Luzern neue Regeln in Kraft. Seither sind unbegründete Ablehnungen an Gemeindeversammlungen und aus dem gleiche Grund Einbürgerungen an der Urne unzulässig.
Rund ein Drittel der Luzerner Gemeinden bürgert noch an der Gemeindeversammlung ab, in den anderen Gemeinden sind es Kommissionen. (sda/swe)
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