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Frühe Sprachförderung bleibt im Gesetz

Der Kantonsrat will den Gemeinden die Möglichkeit geben, Kinder schon vor der obligatorischen Schulzeit zum Besuch von Deutschangeboten zu verpflichten. Er hat am Montag eine Revision des Volksschulbildungsgesetzes nach zweiter Lesung gutgeheissen.

Einziger Diskussionspunkt war in der zweiten Lesung die Sprachförderung von fremdsprachigen Kindern, deren Deutschkenntnisse für den Besuch der Primarschule ungenügend sind. Das Parlament hatte in der ersten Lesung entschieden, dass die frühe Sprachförderung keine verbindliche Aufgaben der Gemeinden sein solle. Gemeinden können aber Kinder verpflichten, im Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der frühen Sprachförderung zu besuchen. Die Eltern können zur Mitfinanzierung der Sprachförderung verpflichtet werden.

 

Gegen diese Regelung gab es am Montag im Parlament unerwartete Opposition. Mehr dazu lesen Sie in unserer Printausgabe vom Dienstag.

 


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