Die Heiratsstrafe

Ehepaare mit zwei Verdiensten zahlen erheblich mehr Steuern als Konkubinatspaare, weil die Einkommen zusammengezählt werden und das wegen der Progression zu einer höheren Belastung führt. Diese steuerliche Diskriminierung ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesgericht bereits anno 1984 (!) entschieden. Nach über vier Jahrzehnten mit Initiativen, Vorstössen und Debatten prüft das Bundesparlament derzeit endlich ernsthaft, die sogenannte Heiratsstrafe abzuschaffen.
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