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Leitartikel

Finger gereicht – Hand genommen

Hofläden mit saisonalen, frischen Produkten entsprechen einem wachsenden Bedürfnis, sind ressourcenschonend und ermöglichen Landwirtschaftsbetrieben einen Nebenerwerb. Trotzdem gibts ein Problem: Hofläden, die am Abend oder am Sonntag Gemüse, Eier oder Käse feilbieten, verstossen gegen das bestehende Ruhetags- und Ladenschlussgesetz – kurz: Sie sind illegal. Damit ihr Geschäften rechtens wird, ist eine Anpassung nötig. Ein Anliegen, das in der Luzerner Politszene querbeet unbestritten ist.

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