Datenschützer soll stärker intervenieren können

Damit der Luzerner Datenschutz mit der Digitalisierung und dem internationalen Recht Schritt halten kann, will der Regierungsrat die Gesetzgebung anpassen. Ins Gesetz aufgenommen werden soll der Schutz der genetischen und biometrischen Daten. Neu soll der Datenschützer vom Kantonsrat gewählt werden und Massnahmen anordnen können.
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