Berglandwirtschaft: Strukturwandel bremsen
Im Kanton Luzern liegt die kantonale Gewerbegrenze bisher bei 1,0 Standardarbeitskraft für Bauernhöfe in der Talzone und bei 0,8 in der Berg- und Hügelzone. Von den 1532 Landwirtschaftsbetrieben in der Bergzone erfüllen 1131 oder knapp drei Viertel diese Grenze und gelten als Gewerbebetrieb.
Mit der Senkung auf 0,6 Standardarbeitskraft würden neu 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe die Gewerbegrenze erreichen, wie der am Montag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat zu entnehmen ist. Fast 270 Betriebe oder 17 Prozent bleiben weiterhin darunter.
Mehr im WB vom Dienstag.
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