Skip to main content Skip to page footer

Baugesetz gilt auch für Terrassenwirte

Im Kanton Luzern dürfen Wirte trotz Corona ihre Terrassen nicht während einer längeren Zeit ohne Baubewilligung mit temporären Dächern aufwerten. Der Kantonsrat hat am Dienstag ein dringliches Postulat von Vroni Thalmann (SVP, Flühli) mit 54 zu 44 Stimmen abgelehnt.

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren