Aufgebot erst nach dem 70. Geburtstag
Autofahrer müssen ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre medizinisch ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen. Neu werden die Aufgebote nicht mehr 60 Tage vor dem 70. Geburtstag verschickt, sondern fünf Tage nach dem Wiegenfest. Dann haben die Senioren 90 Tage Zeit, um die ihre Fahreignung kontrollieren zu lassen.
Grund für die Praxisänderung ist, dass sich viele darüber aufregten, wenn sie das Aufgebot schon vor dem 70 Geburtstag erhielten. Allerdings verschicken auch andere Kantone - die Luzerner Regierung nennt Zürich, Aargau und Zug - die Aufgebote frühzeitig. Gemäss Regierung wurde zudem die Tonalität des Schreibens geändert.
22 Monate nach dem letzten ärztlichen Bericht werden die Autofahrer neu ein erneutes Aufgebot erhalten. Auch hier gilt eine Erfüllungsfrist von 90 Tagen. Damit könne der gesetzlich verankerte Zwei-Jahres-Intervall ziemlich genau eingehalten werden, schreibt der Regierungsrat.
Damit die Aufgebote nach 22-Monaten verschickt werden können, muss die Software umprogrammiert werden, was gemäss Regierungsrat rund ein Jahr dauert. Bis dahin werden die Aufgebote im 24-Monats-Rhythmus verschickt.
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