Auch für die Mehrheit gelten Regeln
Die Mehrheit hat immer recht. Diesem urdemokratischen Prinzip gibt es an sich nicht viel entgegenzusetzen. Gleichwohl stösst es bisweilen an seine Grenzen. Dann, wenn das Volk Entscheide fällt oder fällen will, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind. In solchen Situationen greift die obere Staatsebene ein – oder die Judikative – und begradigt Verdikte; oder weist im Vorfeld auf die rechtliche Inkompatibilität hin. Die Macht des Volkes wird durch jene des Gesetzes eingeschränkt.
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