Urteil vors Bundesgericht gezogen

2,85 Millionen Franken stehen auf dem Spiel: Zwar hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass die Gemeinde Dagmersellen keine Entschädigungszahlung für die Rückzonung einer Parzelle von der Bau- in die Landwirtschaftszone entrichten muss. Doch die Einsprecherin zieht das Verfahren nun weiter ans Bundesgericht.   

Blick auf Dagmersellen. Foto Stefan Bossart
Stefan Bossart

Rund 30 Jahre lang war die eine Hektare grosse Parzelle in der Dagmerseller «Sagen» Bauland – ohne dass diese überbaut worden wäre. Die Gemeindeversammlung vom 3. Juli 2012 beschloss letztlich die Umzonung des Grundstücks in die Landwirtschaftszone. Dieser Entscheid wurde vom Regierungsrat mit der Ortsplanung genehmigt. Dagegen wehrte sich die Grundeigentümerin, forderte eine Entschädigung wegen des resultierenden Minderwerts ihres Landes. Mit Urteil vom 14. Dezember 2016 hat die kantonale Schätzungskommission als erste Instanz der Grundeigentümerin Recht gegeben und die Gemeinde zur Zahlung einer Entschädigung von 2,85 Millionen Franken verpflichtet. Daraufhin  beantragte der Dagmerseller Rat beim Kantonsgericht, das Urteil der Schätzungskommission vollumfänglich aufzuheben – was dieses mit dem am 27. April gesprochenen Urteil auch tat, wie Gemeindepräsident Philipp Bucher am Dienstagabend informierte. Damit ist aber noch nicht das letzte Kapitel in diesem Streitfall geschrieben. Die Einsprecherin zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.  

Auf die Laufende Rechnung hat der Rechtsstreit keinen unmittelbaren Einfluss. Die Gemeinde hat 2017 die bei einem solchen Gerichtsverfahren vorgeschriebenen Rückstellungen gebildet, falls sie die Grundeigentümerin auszahlen müsste.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.