Wiesenbrand wegen Feuerwerkskörper

Obwohl im Kanton Luzern das Feuerverbot gelockert wurde: Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist grösste Vorsicht geboten. Dies zeigt ein Wiesenbrand in Uffikon, zu dem die Feuerwehr Hürntal am Donnerstagabend ausrücken musste.

Stefan Bossart

Die schnelle Alarmierung verhinderte Schlimmeres: Am Donnerstagabend, kurz vor 18 Uhr, gerieten im Uffiker Gebiet Weid rund 300 Quadratmeter Wiesland in Brand. Ursache war ein Feuerwerkskörper.

Die Feuerwehr Hürntal rückte mit 31 Mann aus und hatte den Brandherd dank dem sofortigen Einsatz mit zwei Schnellangriffen rasch unter Kontrolle. Zudem musste eine knapp 550 Meter lange Zubringerleitung erstellt werden. Dafür wurde zum ersten Mal das neue Schlauchverlegungsfahrzeug eingesetzt. Nachdem die Fläche gut gewässert und mit der Wärmebildkamera weitere Brandnester ausgeschlossen werden konnten, beendete die Feuerwehr ihren Einsatz gegen 19 Uhr.

„Trotz der Niederschläge in den letzten Tagen ist die Lage in unserer Region weiterhin sehr angespannt, ist beim Zünden von Feuerwerken grösste Vorsicht geboten“, sagt Richard Perrez, Ausbildungschef und Medienverantwortlicher der Feuerwehr Hürntal. Feuerwerkskörper dürfen laut Kanton nur auf nicht brennbaren Flächen, etwa Kiesplätzen oder geteerte Parkplätzen, gezündet werden.

Für Grill- oder das 1.-August-Feuer sowie für das Ablassen von Feuerwerk muss in der ganzen Zentralschweiz zum Wald ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Streichhölzer und Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Untersagt bleibt das Steigenlassen von „Himmelslaternen". WB/RP

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