Badi soll in Hände der Gemeinde
Gehts nach der IG Reiden, soll die Gemeinde der Badi den 1,25-Millionen-Rettungsring unter einer Bedingung zuwerfen: Neue Besitzerin müsse die Geldgeberin sein. Dieser Antrag ist laut Gemeinderat rechtlich nicht zulässig. Darüber diskutiert wird trotzdem.
«Die IG Reiden greift ein Thema auf, das für den Weiterbestand der Badi Reiden enorm wichtig ist», sagt Gemeindepräsident Hans Luternauer auf Anfrage des «Willisauer Bote». Ob wie in Nebikon ein Gemeindeverband oder eine Aktiengesellschaft das Zepter übernehme, zeige sich im Verlaufe der weiteren Planungsarbeiten. «Es ist laut Rechtsauskunft des Amtes für Gemeinden nicht zulässig, ein traktandiertes Geschäft mit einem solch weit greifenden Antrag zu ergänzen», so Luternauer. Trotzdem gelange der Antrag der IG an der Gemeindeversammlung zur Konsultativabstimmung. «Die Stimmberechtigten können den Antrag als erheblich erklären. Damit müsste die Behörde das Anliegen prüfen.» Dies werde der Gemeinderat jedoch so oder so machen.
Warum die Gemeinde laut Hans Luternauer auch ohne diesen Antrag die finanziellen Zügel in den Händen hält und die Argumente der IG Reiden für Ihren Vorstoss lesen Sie in der aktuellen Print-Ausgabe des Willisauer Boten.
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