Willisau und Gettnau sollen am 29. März über Fusion abstimmen

Die Stimmberechtigten von Willisau und Gettnau sollen am 29. März an der Urne darüber entscheiden, ob die Gemeinden fusionieren. Das führt zu einer Amtszeitverlängerung der Exekutiven. Der Vertrag über die Vereinigung ist bis Ende November in der Vernehmlassung.

Würden die Abklärungen zeigen, dass ein Zusammenschluss den Einwohnergemeinden Vorteile bringt, werde die Bevölkerung am 29. März 2020 über das Zusammengehen entscheiden, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen, die am Dienstag veröffentlicht wurden. 

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!