Vereinfachte Hilfe für Arbeitslose
Unter dem sperrigen Begriff "klientenorientierte Fallführung" testet der Kanton Luzern eine Vereinfachung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe im Kanton Luzern arbeiten künftig enger zusammen.
Bei Stellensuchenden mit gesundheitlichen Einschränkungen oder schwierigen Belastungssituationen soll künftig jene Institution die Fallführung übernehmen, die für die vorliegende Problematik über die besten Kompetenzen verfügt, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Die geschehe unabhängig vom Leistungsanspruch. (sda)
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