Grundangebot der Luzerner Spitäler wird im Gesetz verankert
Der Luzerner Kantonsrat hat für die drei Standorte des Kantonsspitals (Luks) im Gesetz das Angebot für die Grund- und Notfallversorgung festgelegt. Das Parlament hiess am Montag nach zweiter Lesung mit 65 zu 45 Stimmen eine Vorlage seiner Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) gut.