Im Streit um die Einführung eines Schleppschlauchobligatoriums zur Ausbringung von Gülle im Kanton Luzern hat der Regierungsrat einen Kompromiss gefunden. Er genehmigt gewissen Betrieben eine Übergangsfrist.
m Kampf gegen die überdurchschnittlich hohen Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft führt der Kanton Luzern per 2022 ein Obligatorium ein, Gülle mit Schleppschläuchen auszubringen.