Wegen Warnen vor Polizeikontrollen verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Sursee verurteilte 96 Personen, welche sich in einer öffentlichen Chatgruppe unerlaubterweise gegenseitig vor Polizeikontrollen im Kanton Luzern gewarnt haben. Die Verurteilten müssen Bussen und Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken bezahlen.

In einer öffentlichen Chatgruppe haben sich Personen vor Polizeikontrollen gewarnt. Symbolbild pixabay
Chantal  Bossard

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen 215 Personen abgeschlossen, welche in einer öffentlichen Chatgruppe zusammengeschlossen waren. Zweck und Inhalt der Chatgruppe war es, sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. In einem Gruppenbeschrieb wurden genau definierte Regeln beschrieben, welche eingehalten werden mussten. Insgesamt wurden von 96 Personen dieser WhatsApp-Gruppe Warnmeldungen verfasst.
 
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat alle Personen, welche aktiv Warnungen in den Chat geschrieben haben, wegen des (mehrfachen) öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt. Strafbar war dies insbesondere darum, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgten. Sie müssen Bussen von mehreren hundert Franken bezahlen. Zudem haben die Verurteilten auch die Untersuchungskosten zu bezahlen. Alle Urteile sind rechtskräftig. Bei den Usern handelt es sich um Personen im Alter zwischen 23 bis 56 Jahren.
 
Ergänzung: Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Dies wird basierend auf einem politischen Vorstoss und einer regierungsrätlichen Anordnung umgesetzt. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen. (SA)

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