Kantonsgericht weist Einsprache gegen Verkehrshausprojekt ab

Das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern hat mit seinem Plan, die Halle Schienenverkehr durch ein Mehrzweckgebäude zu ersetzen, juristisch eine Hürde genommen. Das Kantonsgericht hat Beschwerden gegen das Vorhaben abgewiesen.

Der am 20. April 2020 gefällte und am Dienstag publizierte Entscheid ist indes noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner, die das Bauvorhaben bekämpfen, können den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen.

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