GLP darf fehlerhaften Wahlvorschlag nicht korrigieren

Die GLP Stadt Luzern kann ihre unvollständig eingereichte Liste für die Stadtratswahlen nicht korrigieren. Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) lehnte es ab, die Liste mit drei vergessenen Namen zu ergänzen.

Eine inhaltliche Anpassung des Wahlvorschlages nach dem Einreichungstermin sei nicht zulässig, hält das JSD in einer Mitteilung vom Freitag fest. Die Bereinigungsfrist müsse sich auf Formfehler beschränken, es gehe dabei um untergeordnete Anpassungen.

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