12 Gemeinden reichen Beschwerde gegen Finanzreform ein

12 Luzerner Gemeinden haben beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Aufgaben- und Finanzreform 18 (ARF) eingeleitet. Die Vorlage verletze unter anderem die Gemeindeautonomie. Sie wollen die Durchführung der Volksabstimmung verhindern.

Foto Bundesgericht
Stefan Calivers

Die Gemeinden hatten ihren Widerstand bereits angekündigt. Am Mittwoch reichten sie die Beschwerde ein, wie sie am Donnerstag mitteilten.

Darin fordern sie, dass die Volksabstimmung der ARF18, die am 19. Mai vorgesehen ist, nicht durchgeführt wird sowie die aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Volksabstimmung bis zum Bundesgerichtsentscheid.

Das Komitee, das aus den zwölf Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis besteht, ist der Ansicht, die Vorlage verletzte die Gemeindeautonomie und verstosse gleich mehrfach gegen den Grundsatz der "Einheit der Materie".

Umstritten ist namentlich der Steuerfussabtausch. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden temporär den Steuerfuss senken müssen und der Kanton seinen gleichzeitig erhöht. Die ARF18 sei ein "Steuerdiktat", schreibt das Komitee.

Die Aufgabenkompetenz, die Aufgabenverantwortung und die Finanzierung seien nicht auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt. Zudem verweigere der Kanton den Gemeinden die Beteiligung an der Erhöhung des Kantonsanteils durch den Bund aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). "Dies ist ein Verstoss gegen Schweizer Recht", so das Komitee.

Die zwölf Gemeinden wollen sich gemeinsam im Abstimmungskampf engagieren. "Da das Wohl der Gemeinden und deren Bewohnerinnen und Bewohner durch die Folgen der ARF18 beeinträchtigt wird", halten sie fest. (sda)

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