Höhere Steuern für Unternehmen und Vermögende

Der Kanton Luzern und die Gemeinden sollen mit der kantonalen Steuervorlage 2020 zu jährlichen Mehreinnahmen von je 40 Millionen Franken kommen. Die Tarife zur Besteuerung der Unternehmensgewinne und der Vermögen steigen, Personen mit kleineren Vermögen kommen aber besser weg. Bei der umstrittenen Dividendenbesteuerung setzte sich die Wirtschaft durch.

Foto WB-Archiv
Stefan Calivers

Der Luzerner Regierungsrat hat heute Montag seinen Entwurf für die Steuergesetzrevision 2020 veröffentlicht. Diese setzt diverse Änderungen der Bundesgesetzgebung um, vor allem aber das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das aber noch nicht rechtskräftig ist und gegen das das Referendum läuft.

Das STAF soll wegen des internationalen Drucks auf die Schweizer Holding-Besteuerung möglichst bald in Kraft treten. Der Terminplan sei eng, schreibt der Regierungsrat. Die kantonale Anschlussgesetzgebung an das STAF habe gestartet werden müssen, obwohl noch nicht alle Vorgaben des Bundesrechts geklärt seien. Für Luzern sei eine schnelle Einführung des STAF aber von Vorteil, weil sie eine Erhöhung der Bundesgelder bringe. (sda)

Mehr im WB vom Dienstag.

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