Kanton und Gemeinden teilen Aufgaben neu auf

Der Kanton Luzern und seine Gemeinden wollen einen Teil ihrer Aufgaben sowie deren Finanzierung neu unter sich aufteilen. Der Regierungsrat hat am Mittwoch die Aufgaben- und Finanzreform 2018 vorgestellt. Dieses Massnahmenpaket erfülle sowohl die Forderungen des Kantons wie auch der Gemeinden, erklärte er.

 

Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

Die Ausarbeitung des Reformwerks dauerte mehr als drei Jahre. Insgesamt wurde bei 270 kantonalen und kommunalen Aufgaben überprüft, wie sie zwischen den beiden Staatsebenen aufteilt werden könnten.

Das Parlament soll im Dezember über die Aufgaben- und Finanzreform 2018 befinden. Weil diese dem Kanton neue jährliche Ausgaben von 200 Millionen Franken bringt, werden sich auch die Stimmberechtigten dazu äussern können.

Diese zusätzlichen Ausgaben in der Höhe von drei Zehnteln einer Steuereinheit stammen aus den Aufgabengebieten Wasserbau und Volksschulbildung. Der bauliche und betriebliche Unterhalt von Hochwasserschutzmassnahmen geht an den Kanton über. Dieser wird künftig auch die Gemeindeschulen zu 50 Prozent und nicht mehr nur zu 25 Prozent finanzieren.

Gemeinden müssen neue Kosten übernehmen

Im Gegenzug erwartet der Kanton von den Gemeinden, dass auch sie neue Aufgaben übernehmen. Den Gemeinden würden neue Kosten im Umfang von rund 220 Millionen Franken übertragen, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament.

Es geht dabei etwa um die Ergänzungsleistungen oder die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Sozialhilfebezüger. Die Gemeinden sollen weniger aus den Einnahmen der Sondersteuern, der Motorfahrzeugsteuern und der Schwerverkehrsabgabe erhalten. Zudem will der Kanton den Steuerfuss um eine Zehntelseinheit erhöhen, die Gemeinden sollen im Abtausch ihren Steuerfuss senken.

Die Aufgabenverschiebungen wirken sich auf die einzelnen Gemeinden unterschiedlich aus, je nachdem ob sie etwa relativ viele oder wenige Schulkinder oder Wasserbauprojekte haben. Im Durchschnitt werden die Gemeinden pro Einwohner mit 7 Franken entlastet. Die Spannweite sei aber gross, schreibt der Regierungsrat. In Meggen betrage der Mehraufwand pro Kopf 510 Franken, in Altwis der Mehrertrag pro Einwohner 406 Franken.

Der Kanton plant aber auch eine Steuergesetzrevision. Diese soll jene Gemeinden finanziell begünstigen, die durch die Aufgaben- und Finanzreform stark betroffen sind. Doch auch wenn die Aufgaben- und Finanzreform mit der Steuergesetzrevision verrechnet wird, werden Greppen, Meggen, Weggis, Schenkon und Eich pro Kopf mit mehr als 60 Franken belastet. Dieser Betrag war vom Gemeindeverband als Maximum definiert worden. Die übermässig belasteten Gemeinden sollen aber durch den Härteausgleich entlastet werden.

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