Ab sofort absolutes Feuerverbot im Freien

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art.
 
 

Foto zvg
Stefan Calivers

Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:
 
- Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
- Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 m.
- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gasgrill. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
- Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

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