Reformierte können über Volkswahl der Pfarrer abstimmen
Die Reformierten im Kanton Luzern können an der Urne entscheiden, ob Pfarrerinnen und Pfarrer weiterhin vom Volk gewählt werden sollen. Das Referendum gegen das neue Personalgesetz der Kirche, gemäss dem die leitende Behörde der Kirchgemeinde den Pfarrer einsetzen soll, ist zustande gekommen.
Das Komitee "Pro Volkswahl - Nein zum Personalgesetz", hat am Mittwoch nach eigenen Angaben 1099 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Nötig für das Zustandekommen sind 500. Erstmals in der bald 50-jährigen Geschichte der reformierten Landeskirche des Kantons Luzern sei ein fakultatives Gesetzesreferendum zustande gekommen, teilte das Komitee mit. (sda)
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