Kanton will Jagdpachtzins-Erträge neu verteilen

Luchs, Wolf und Biber sind Schuld daran, dass der Kanton Luzern künftig ein grösseres Stück vom Kuchen der Jagdpachtzinserträge für sich beanspruchen will. Der Regierungsrat unterbreitet die Totalrevision des Jagdgesetzes nach der Vernehmlassung dem Kantonsrat.

 

Foto zvg
Stefan Calivers

Seit über 25 Jahren gilt das aktuelle Jagdgesetz im Kanton Luzern. Es ist fast gänzlich auf die Jagd auf Rehe ausgerichtet. Diese haben einen kleinräumigen Aktionsradius. Mittlerweile rufen aber vermehrt die Gams-, Rot- und Schwarzwildpopulationen nach einem zeitgemässen, grossräumig koordinierten und artgerechten jagdlichen Management, wie es in der Botschaft heisst, die der Regierungsrat am Mittwoch vorstellte.

Zudem würden sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons im Zusammenhang mit den Wildtieren kantonal und interkantonal vervielfachen, gerade im Umgang mit geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber sowie gebietsfremden Tierarten wie Waschbären, Biber und Rostgans. Letzteres nimmt der Regierungsrat zum Anlass, den Verteilschlüssel der Jagdpachtzinserträge neu zu regeln.

So sollen künftig zwei Drittel der Gelder an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinde gehen, was einer Umkehrung der bisherigen Situation gleichkommt. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf Ablehnung. Die Mindereinnahmen auf Seiten der Gemeinden betragen insgesamt 250'000 Franken. Dennoch hielt der Regierungsrat an dem Vorschlag fest.

Mehr im WB vom Freitag.

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