Ruswil: Gericht muss Parkplatzgebühren beurteilen

Die vom Stimmvolk im Juni in Ruswil beschlossene Gebührenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen und grösseren privaten Parkanlagen wird zum Fall für das Kantonsgericht. Gegner verlangen, dass die Richter prüfen, ob das Reglement gegen übergeordnetes Recht verstösst.
 

Foto Pascal Vogel
Stefan Calivers

Eine Privatperson und eine in Ruswil ansässige Firma hätten beim Kantonsgericht Antrag auf eine entsprechende Erlassprüfung eingereicht, teilte die Gemeinde Ruswil am Donnerstag mit. Damit soll das Kantonsgericht klären, ob Bestimmungen des Parkplatzreglements gesetzeskonform sind.

Das Ruswiler Stimmvolk hatte dem neuen Parkplatzreglement am 5. Juni mit 58 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Gemäss dem Reglement sollen in der Gemeinde neu abgesehen von wenigen Ausnahmen rund um die Uhr Parkgebühren erhoben werden. Dabei sind die ersten 60 Park-Minuten gratis, danach kosten sie einen Franken pro Stunde. Betroffen sind die öffentlichen Parkplätze und grössere private Parkanlagen.

Mit der Einführung von Parkplatzgebühren will der Gemeinderat erreichen, dass der knappe Parkraum optimaler genutzt wird. Zudem will er das Dauerparkieren auf öffentlichen Parkplätzen verhindern. Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung ist Voraussetzung für den Bau eines Parkhauses am Märtplatz im Dorf.

Das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hatte das Reglement vor der Gemeindeabstimmung geprüft und für rechtens befunden. In der Zwischenzeit wurde es auch vom Regierungsrat genehmigt.

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