Musiklehrer wehren sich erfolgreich gegen Sparmassnahme

Im Kanton Luzern haben sich 99 Instrumentallehrpersonen erfolgreich vor Gericht gegen Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen gewehrt. Das Kantonsgericht hiess eine entsprechende Beschwerde gegen eine Sparmassnahme der Regierung teilweise gut.
 

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Stefan Calivers

Der Regierungsrat hatte per August 2015 die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrer beim Instrumentalunterricht und Sologesang an Gymnasien um 4 auf 37 Lektionen erhöht, beim Fach Musik im Hinblick auf die Musikmatura auf 35 Lektionen. Gleichzeitig wurden die Lehrer in der Lohnklasse zurückgestuft. Die Regierung wollte die Anstellungsbedingungen der Kantonsschullehrern jenen an den kommunalen Musikschulen angleichen. Betroffen von der Massnahme sind rund 140 Musiklehrer. Sie erhalten im Schnitt 5000 Franken weniger Lohn. 99 Instrumentallehrer legten im Februar 2015 Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats ein.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Der Regierungsrat hat noch nicht über einen allfälligen Weiterzug entscheiden, wie Aldo Magno, Leiter Dienststelle Gymnasialbildung, auf Anfrage sagte.

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