Hunde-Leinenplicht in Wäldern

Ab Freitag dürfen Luzerner Hunde im Wald und am Waldrand nur an der Leine spazieren geführt werden. Der Leinenzwang gilt bis Ende Juli und soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

 

Foto zvg
Stefan Calivers

Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, ist die Hunde-Leinenpflicht seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung festgehalten. Demnach müssen vom 1. April bis Ende Juli Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

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