Amtsstuben bleiben Dunkelkammern

Die Akten der Luzerner Verwaltung bleiben grundsätzlich unter Verschluss. Der Kantonsrat hat am Dienstag die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips abgelehnt. Mit dem Internet sei schon genügend Transparenz geschaffen worden, hiess es im Rat.

Kantonsratsgebäude. Foto: WB-Archiv
Stephan Weber

20 Jahre ist es her, seit Bern als erster Kanton das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt hat. Seither haben weitere 16 Kantone und der Bund sich für mehr Transparenz in der Verwaltung ausgesprochen.

Der Kanton Luzern bleibt aber beim Geheimhaltungsprinzip mit sogenanntem Öffentlichkeitsvorbehalt. Der Kantonsrat ist mit 87 zu 28 Stimmen nicht auf eine Vorlage eingetreten, die das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt einführen wollte.

Das Luzerner Kantonsparlament hatte 2011 einen grünen Vorstoss teilweise erheblich erklärt, der das Öffentlichkeitsprinzip verlangte. Der von der Regierung nun vorgelegte Gesetzesentwurf sah vor, dass neu jeder Bürger Zugang zu amtlichen Informationen erhalten sollte, ohne dafür ein spezielles Interesse nachweisen zu müssen. In gewissen Fällen hätte die Einsichtnahme verweigert werden können.

Die vorberatende Kommission beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Grundsätzliche Vorbehalte gegen das Öffentlichkeitsprinzip habe es in der Kommission aber nicht gegeben, sagte deren Sprecherin Andrea Gmür (CVP).

SVP, CVP und FDP begründeten ihre Ablehnung der Vorlage damit, dass in den Kantonen mit Öffentlichkeitsprinzip dieses kaum genutzt werde. Trotzdem befürchteten diese Fraktionen, dass die neu geschaffene Transparenz zu nicht abschätzbaren Mehrkosten führen könnte. Zudem habe das Anliegen seit 2011 an Gewicht verloren. Die Verwaltung sei im Internet präsent. Die Transparenz werde heute gelebt, sagte eine Sprecherin der CVP.

SP und Grüne dagegen zeigten sich überzeugt, dass das Öffentlichkeitsprinzip zu einer modernen Demokratie gehöre. Transparenz schaffe Vertrauen, sagte die SP-Sprecherin. Der Sprecher der Grünen sagte, der Kanton habe heute die Praxis, nur sehr wenig für öffentlich zu erklären. Die Bürgerlichen hätten Angst, die eigenen Informationsprivilegien einzubüssen.

Die GLP-Sprecherin lobte die Vorlage als schlank. Das Öffentlichkeitsprinzip sei nichts Revolutionäres und entspreche dem Zeitgeist.

Regierungsrat Paul Winiker wies darauf hin, dass in der Vernehmlassung das Öffentlichkeitsprinzip auf Zustimmung gestossen sei. Die Öffentlichkeit sei nicht Gegenspielerin der Verwaltung. Eine offene Verwaltung gehöre zu einer modernen Informationsgesellschaft.

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